Geprüfte Haltekräfte der S‑5!® Klemmen  

Nur die ori­gi­nal S‑5!® Klemmen wur­den, im Gegen­satz zu Pla­gia­ten oder ande­ren Falz­klem­men, umfas­send von Prüf­in­sti­tu­ten getes­tet. Die Pro­duk­ti­on in den USA ist streng qua­li­täts­über­wacht und nach ISO 9001 zer­ti­fi­ziert. 

Scher-Prüfung
Scher-Prüfung
Zug-Prüfung
Zug-Prüfung

Wich­tig ist zu wis­sen, wel­che Kräf­te von den Klemmen in das Dach ein­ge­lei­tet wer­den kön­nen. Hier­zu wur­den die
S‑5!®-Klemmen auf einer Viel­zahl von Falz­ty­pen und Metall­ar­ten diver­ser Her­stel­ler durch unab­hän­gi­ge Prüf­in­sti­tu­te in den USA getes­tet.

Die Tests wur­den dabei sowohl als Scher­ver­such par­al­lel zum Falz und auch als Zug­ver­such senk­recht zur Ein­de­ckung durch­ge­führt. Die­se Art der Ver­su­che tes­tet die Klem­me selbst und die Ver­bin­dung der Klem­me zum jewei­li­gen Falz unter Ver­suchs­be­din­gun­gen.

Ver­glei­chen Sie selbst fol­gen­de Bei­spie­le von Test­ergeb­nis­sen
von 
S‑5!® Klemmen im Ver­gleich zu her­kömm­li­chen Falz­klem­men:

S-5! Scheer-Prüfung
S-5! Scher-Prüfung

Alle S‑5!® E- und Z‑Klemmen wur­den außer­dem mit dem kom­plet­ten Dach­auf­bau geprüft und sind bau­auf­sicht­lich zuge­las­sen:
DIBt abZ aBG Z‑14.4–719 (bis 05/2027).

Die umfang­rei­chen Sys­tem­prü­fun­gen wur­den bei der Ver­suchs­an­stalt des Karls­ru­her Insti­tut für Tech­no­lo­gie (KIT) durch­ge­führt und durch die Inge­nieurso­zie­tät Peil, Ummen­ho­fer und Part­ner (IPU) begut­ach­tet und bestä­tigt. Alle S‑5!® E- und Z‑Klemmen wur­den dazu umfas­send in die gefor­der­ten vier Last­rich­tun­gen geprüft. Und im Gegen­satz zu ande­ren Falz­klem­men, nicht nur die Klemmen in Ver­bin­dung mit dem Falz, son­dern in Ver­bin­dung mit dem gesam­ten Dach­auf­bau, inklu­si­ve den Steh­falz-Pro­fi­len, den Haf­ten bzw. Hal­tern und deren Befes­ti­gung an der Trag­kon­struk­ti­on!

Wichtig:
Die Tragfähigkeitswerte aus der bauaufsichtlichen Zulassung Z‑14.4–719  gelten für die Klemmen mit zwei Madenschrauben als auch für die Mini-Klemmen mit einer Madenschraube und dürfen offiziell für statische Berechnungen eingesetzt werden.

Ergeb­nis bei allen Prü­fun­gen war, dass die Hal­te­kräf­te der S‑5!®-Klemmen i.d.R. höher sind als die der Pro­fi­le und deren Befes­ti­gung an der Trag­kon­struk­ti­on. Dies gilt für die S‑5!® Klemmen mit zwei Maden­schrau­ben als auch für die S‑5!® Mini-Klemmen mit einer Maden­schrau­be. 

Nach­fol­gend eine Aus­wahl der bei US-Prüf­in­sti­tu­ten getes­te­ten und bestä­tig­ten Hal­te­kräf­te der S‑5!®-Klemmen auf in Euro­pa gän­gi­gen Falz- und Mate­ri­al­ar­ten.

Die Wer­te der E‑Mini bzw. Z‑Mini sind iden­tisch für die E‑Mi­ni-FL bzw. Z‑Mi­ni-FL.

Diese Art der Versuche testet die Klemme selbst und die Verbindung der Klemme zum jeweiligen Falz unter Versuchsbedingungen. Die Testergebnisse dürfen nur nach Abstimmung mit RoofTech GmbH oder S‑5!® Metal Roof Innovations Ltd. kopiert, verwendet oder weiter gegeben werden!
© Copyright RoofTech GmbH und S‑5! Metal Roof Innovations Ltd. 
Link zu: S‑5!® Terms of Use 

* Die zuläs­si­ge Last wur­de aus der Ver­sa­gens­last mit einem
Sicher­heits­fak­tor 
2 bei Scher­ver­su­chen 
und 3 bei Zug­ver­su­chen berech­net. Die­se Art der Ver­su­che tes­tet die Klem­me selbst und die Ver­bin­dung der Klem­me zum jewei­li­gen Falz unter Ver­suchs­be­din­gun­gen.

Durch die Befestigung einer Anlage wird die Eigenlast des Daches erhöht. Die Abtriebskräfte aus den Dauerlasten erhöhen sich und es muss daher immer bauseits sichergestellt sein, dass die wirkenden Lasten sowohl von der  Metalleindeckung, deren Befestigung wie auch der Tragkonstruktion aufgenommen werden können.

Es liegt in der Verantwortung des Planers und Anwenders, diese Informationen zu überprüfen. Der tatsächliche Sicherheitsfaktor sollte je nach Anwendung und Projekt angepasst werden. In  Zweifelsfällen ist ein Statiker zur Bestimmung der notwendigen Anzahl der Klemmen, der Lasten und deren Abtrag hinzu zu ziehen. Eine Verantwortung für die Montage, Eignung und die Anwendungen sowie eine weitergehende Haftung wird von RoofTech GmbH und  S‑5!® – Metal Roof Innovations Ltd. grundsätzlich nicht übernommen.

Alle Tests der S‑5!-Klemmen bei US-Prüfinstituten mit den Angaben zu den Haltekräften (Scher und Zug) finden Sie auf der Homepage von S‑5!: Link zu s‑5.com/load-test-results
Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen von S‑5! Metal Roof Innovations Ltd. für die Verwendung der Prüfergebnisse: Link zu S‑5! — Terms of Use.

Bei der Planung und Montage mit den S‑5!® Klemmen bitte folgende Punkte grundsätzlich beachten:

  • Es sind grundsätzlich die jeweiligen Produkt-Montagehinweise zu beachten (in jeder Schachtel und bei jeder Lieferung enthalten oder bitte anfordern oder downloaden von unserer Homepage). Während der gesamten Montagezeit ist sicherzustellen, dass mindestens ein Exemplar der entsprechenden Montageanleitung auf der Baustelle allen Montagebeteiligten zur Verfügung steht und bei der Installation genau beachtet wird.

  • Die Montage mit unseren Produkten sollte nur von Fachkräften und Fachfirmen mit Qualifikation für die jeweilige Installation und mit Erfahrungen bei Arbeiten auf Dächern ausgeführt werden. Bei der Montage sind die Gewährleistungen aller beteiligten Gewerke und des Daches sowie die jeweiligen Vorschriften zu Arbeiten auf Dächern zu beachten (z.B. die Verwendung von Absturzsicherungen, Gerüsten mit Fangeinrichtung ab einer Traufhöhe von 3 m, Unfallschutz, Versicherung, etc.). Die Anwesenheit von zwei Personen ist für den gesamten Montageablauf zwingend, um bei einem eventuellen Unfall schnelle Hilfe gewährleisten zu können.

  • Die jeweiligen Montagehinweise entbinden die ausführende Firma nicht, die Einsatzmöglichkeiten und Anwendung unserer Produkte, auch in Verbindung mit den anderen eingesetzten Materialien, am einzelnen Objekt vorab zu klären.

  • Bei Nichtbeachtung unserer Montagehinweise, beim Ein- oder Zusammenbau unserer Produkte mit Bauteilen des Wettbewerbs und bei Verwendung und Kombination von weiteren Bauteilen, die nicht über uns bezogen wurden, übernehmen wir für daraus resultierende Mängel und Schäden keine Haftung. Die Gewährleistung ist insoweit ausgeschlossen.

  • Die einzelnen Typen der S‑5! Klemmen sind wie beschrieben für die jeweiligen Falz- und Profilarten konstruiert. Jedoch kommen regelmäßig neue Varianten an Stehfälzen und Profilen auf den Markt. Zur Vermeidung möglicher Schäden ist es wichtig, die Eignung der Klemmen für das vorgesehene Metalldach vor der Installation zu überprüfen.

  • Mit ganz wenigen Ausnahmen ist die Tragfähigkeit jeder einzelnen Klemme von S‑5!® stärker als die Tragfähigkeit der Dachscharen bzw. der Profilbahnen und deren Befestigung an der Tragkonstruktion. Dies gilt neben den normalen Klemmen auch für die Mini-Klemmen von S‑5!®. Daher sind i.d.R. die Schwachpunkte nicht die Klemmen, sondern die Eindeckung und deren Befestigung.

  • Durch die Befestigung einer Anlage wird die Eigenlast des Daches erhöht. Die Abtriebskräfte aus den Dauerlasten erhöhen sich und die Tragfähigkeit des Daches muss dafür sichergestellt sein. Je nach Verwendung der jeweiligen S‑5!® Klemme muss sichergestellt sein, dass die Kräfte, die von der Klemme auf den Falz übertragen werden, vom Metalldach bzw. von der Tragkonstruktion aufgenommen werden können. Dabei sind insbesondere die Schnee- und Windlasten, die zusätzlichen Lasten aus den auf den Klemmen befestigten Installationen, sowie die erhöhten Beanspruchungen im Rand- und Eckbereich der Dachkonstruktion zu berücksichtigen. Eine ausreichende Anzahl an Klemmen ist dabei vorzusehen. Bei statisch relevanten Klemmen ist mindestens ein Abstand von 500mm vom Stehfalzprofilende einzuhalten. Wir empfehlen in Zweifelsfällen einen Statiker zur Bestimmung der notwendigen Anzahl der Klemmen, der Lasten und deren Abtrag hinzu zu ziehen.

  • Verantwortlich für die Standsicherheit einer baulichen Anlage ist der Bauherr bzw. der Besitzer oder Betreiber. Der ausführende Monteur der Installation trägt die Verantwortung nicht nur für die Installation, sondern auch für das Gebäude, auf dem er installiert. Wer eine Anlage auf einem bestehenden Dach installiert, ohne die Standsicherheit vorher überprüft zu haben, verstößt gegen existierendes Recht! Die ausreichende Haltekraft der Eindeckung an der Trag- bzw. Unterkon-struktion muss immer sichergestellt sein. Die Nachweise müssen bauseits erbracht werden. In Zweifelsfällen ist auch dazu vorab ein Statiker zur Bestimmung der Last und deren Abtrag hinzu zu ziehen.

  • Die Materialeigenschaften der jeweiligen Metalle der Produkte und des Metalldaches, die Kombination untereinander (z.B. wg. Kontaktkorrosion) sowie die Verarbeitungshinweise und Vorschriften aller beteiligten Hersteller (auch die des Metalldaches) sind vorab zu prüfen und zu beachten.

  • Bei handwerklichen Metalleindeckungen auf Holzschalung sollte der Rand- und Eckbereich aufgrund der begrenzten Tragfähigkeit der Eindeckung und der Haften nicht mit Modulen belegt werden. Außerdem empfehlen wir wg. den Windlasten die PV-Module dachparallel zu montieren. Im Mittelbereich ist das Überspringen von Fälzen i.d.R. nicht möglich. Daher empfehlen wir Klemmen auf jeden Falz zu installieren. Die Montage von PV-Anlagen stellen einen punktuellen Lasteintrag dar, daher empfehlen wir verkleinerte Haftabstände und geschraubte Haften. Die Montage und Befestigung der Klemme sollte zwischen den Haften erfolgen um eine optimale Lastenverteilung zu erreichen. In Zweifelsfällen ist auch dazu vorab ein Statiker hinzu zu ziehen.

  • Bitte zusätzlich die Montagehinweise der jeweiligen S‑5!® Klemmen und der anderen eingesetzten Produkte beachten! Die Madenschrauben der S‑5!® Klemmen sind mit einer Anzugskraft von 15–17 Nm anzuziehen. Bei Eindeckungen aus verzinktem Stahlblech mit einer Dicke von mehr als 0,7mm mit 18–20 Nm (die Verwendung von Schlagschraubern ist unzulässig). Wird zur Montage eine M8x16 Edelstahlschraube im oberseitigem M8-Gewinde der Klemmen verwendet, ist diese mit einem Drehmoment von 18 Nm anzuziehen. Um genaue Drehmomentwerte zu erhalten verwenden sie bitte zur Kontrolle einen kalibrierten Drehmomentschlüssel (KEINEN einrastenden Drehmomentschlüssel verwenden).

  • Die thermisch bedingte Längenänderung der Metalleindeckung darf grundsätzlich nicht behindert werden! Bei manchen Dächern aus Profilbahnen (z.B. bei Rundfalz, Snapfalz, RibRoof-Fälzen, etc.) ist darauf zu achten, dass die Klemmen im Schiebebereich der Bahnen nicht auf oder neben den Haltern der Eindeckung montiert werden. Bei Doppelstehfalzeindeckungen können die S‑5!® E- und B‑Klemmen u.U. die thermisch bedingte Längenänderung der Schar behindern, wenn trotz des hohen Klemmpunktes der S‑5!® E- und B‑Klemmen, der Fuß eines Schiebehafts bis in den Klemmbereich der Klemme reicht. Dann sind die S‑5!® E- und B‑Klemmen in 25mm Abstand zu den Schiebehaften zu setzen.

  • Durch eine Anlage, ihre Befestigung, eine eventuell vorhandene Zwischenkonstruktion und bei der Montage von starren Objekten auf den Klemmen, wie z.B. Schienen, Rohre, Kabelkanäle, Laufwege, etc. sind diese in regelmäßigen Abständen (bei handwerklichen Stehfalzdächern nach max. 3m) zu trennen, um Verformungen aufgrund thermisch bedingter Längenänderungen der Materialien zu begrenzen (in Längs- und Querrichtung). Bei der Montage von Modulen mit dem
    S‑5! PV-Kit 2.0 in einer Reihe von der Traufe zum First ist nach max. 10 Modulen eine Trennung notwendig, um auch hier Verformungen aufgrund thermisch bedingter Längenänderungen der montierten Materialien zu begrenzen.

  • Mit den Klemmen von S‑5!® kann vieles auf Metalldächern einfach und stabil befestigt werden. Trotzdem sind den Anwendungen technische Grenzen gesetzt. Daher sollten die Klemmen nur mit entsprechender Umsicht und technischem Sachverstand eingesetzt werden.

  • S‑5!® Klemmen eignen sich nicht als Fallschutz bzw. Absturzsicherung. Die S‑5!® Klemmen dürfen für diesen Verwendungszweck nur in einem zertifizierten und zugelassenen Absturzsicherungssystem eingesetzt werden. Dafür ist der jeweilige Systemanbieter für Absturzsicherungen zuständig und muss den Nachweis dafür erbringen.

  • Bei der Montage eines PV-Systems ist die Erdung / der Potenzialausgleich nach den nationalen und vor Ort gültigen Normen und Richtlinien auszuführen (in Deutschland u.a. nach VDE 0100). Es sind außerdem die Empfehlungen und Installationshinweise der Modulhersteller zu beachten. Die Inbetriebnahme einer PV-Anlage und der Anschluss an das Stromnetz muss durch einen autorisierten Elektriker oder durch den Netzbetreiber erfolgen und liegt in dessen Verantwortung.

  • Es ist durch den Planer und den für die Installation zuständigen Fachbetrieb sicherzustellen, dass die Planung und Montage strikt entsprechend den nationalen und standortspezifischen Bauvorschriften, Umweltschutzregulierungen, Normen, Arbeitssicherheits– und Unfallverhütungs-vorschriften und Vorschriften der Berufsgenossenschaften durchgeführt wird. Jede Person, die mit unseren Produkten plant und montiert, ist verpflichtet sich selbständig über alle Regeln und Vorschriften für eine fachlich korrekte Planung und Montage zu informieren und diese auch einzuhalten. Dies umfasst auch die Einholung des aktuellen Stands der erforderlichen Regeln und Vorschriften.

  • Die in unseren Unterlagen, auf unserer und der S‑5! Homepage gemachten Angaben und gezeigten Zeichnungen und Fotos dienen der Verdeutlichung einzelner Detailausführungen und stellen lediglich empfehlende Hinweise dar. RoofTech GmbH, S‑5!® – Metal Roof Innovations Ltd. und die anderen Produzenten übernehmen daraus keine Haftung.

  • RoofTech GmbH, S‑5!® Metal Roof Innovations Ltd. und die anderen Produzenten unseres Produktsortiments empfehlen grundsätzlich die Planung und Überprüfung der geplanten Anwendung und Installation, der Solar-Anlage, die Bemessung eines Schneefangsystems, Laufwege, Geländer, usw., durch einen qualifizierten Fachmann, der die Statik und Montage, Schnee- und Windlasten, die zusätzlichen Lasten aus den auf den Klemmen befestigten Installationen, die regionalen Vorschriften und Normen, etc., sowie die Planung und Konstruktion von und auf Metalldächern verantwortet.

  • Die Eignung unserer Produkte für den geplanten Verwendungszweck prüft der Planer und Anwender selbst. Wenn technische Einzelheiten nicht separat beschrieben werden, entbindet dies die ausführende Firma nicht vor Prüfung im Einzelfall und vorheriger Klärung eines fachlich richtigen Sachverhaltes. Die Verantwortung für die Montage, Eignung und die Anwendungen sowie eine weitergehende Haftung wird von RoofTech GmbH, S‑5!® – Metal Roof Innovations Ltd. und den anderen Produzenten unserer vertriebenen Produkte grundsätzlich nicht übernommen.

  • Download (pdf): Grundsätzliche Planungs- und Montagehinweise für S‑5! Klemmen.

Unsere Unterlagen und die einzelnen Montagehinweise unserer Produkte finden Sie zum Downloaden auf der jeweiligen Seite und oben unter Informationen. Gerne senden wir Ihnen die gewünschten Informationen auch zu. Wir freuen uns über Ihre Nachricht oder Anruf.

Keine Haftung für Druck- und Schreibfehler. Technische Änderungen vorbehalten. Für Fehler auf unserer Homepage und in unseren Unterlagen übernehmen wir keine Haftung. Beschreibungen, Bilder und Zeichnungen können Entwicklungsstufen darstellen, die so nicht erhältlich sind.

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S‑5!®-Produkte sind durch internationale Patente von Metal Roof Innovations Ltd. geschützt. Für die Verwendung aller Daten und Unterlagen von S‑5! Metal Roof Innovations Ltd. bitte dazu die S‑5!-Nutzungsbedingungen beachten (=> direkter Link to S‑5! Terms of Use). Bitte beachten sie auch die Schutzrechte und Copyright-Vermerke unserer anderen Produzenten und Lieferanten.

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