Beispiele von Absturzsicherungen und Laufwegen
durchdringungsfrei montiert mit S‑5!®-Klemmen

Mit den S‑5!® Klemmen  las­sen sich Absturz­si­che­run­gen, Gelän­der oder Lauf­we­ge auf Steh­falz­dä­chern durch­drin­gungs­frei und dau­er­haft sta­bil mon­tie­ren. Seit Jahr­zehn­ten nut­zen inter­na­tio­na­le Her­stel­ler und Instal­la­teu­re die S‑5!® Klemmen zur Montage wegen der sehr hohen Hal­te­kräf­te und der ver­läss­li­chen Qua­li­tät.

Bewährte Absturzsicherungsysteme stabil montiert mit Z‑Klemmen auf Rundfalz-Dächern, wie z.B. von Kalzip, Bemo, Aluform, etc.

Diverse Absturzsicherungssysteme mit E‑Klemmen ohne Durchdringung und fachgerecht montiert auf Doppelstehfalzdächer 

Absturzsicherungssysteme befestigt mit mit S‑5!® B‑Klemmen auf einem Kupfer-Doppelstehfalzdach und mit S‑5!® E‑Klemmen auf Doppelstehfalzdächer aus Aluminium und Titanzink.

Internationale Absturzsicherungen montiert mit S‑5!® S-Klemmen auf Winkelfalz und Snapfalz sowie Z‑Klemmen auf Rundfalz!

Absturzsicherungssytem des internationalen Hersteller Gamesystem, Madrid, montiert mit S‑5!® Z-Klemmen auf Rundfalz-Metalldach.

Der niederländische Hersteller Eyecatcher BV befestigt seit Jahren mit S‑5!-Klemmen seine Absturzsicherungssysteme.

Internationale Hersteller von Absturzsicherungen befestigen seit Jahren mit S‑5!-Z-Klemmen auf Rundfalz-Dächern

Internationale Hersteller von Absturzsicherungen befestigen seit Jahren mit S‑5!-E-Klemmen auf Doppelstehfalz-Dächer

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Weitere internationale Projekte mit Absturzsicherungssystemen montiert mit den Klemmen von S‑5!

Laufwege, Geländer, Absturzsicherungen, uvm. auf  Stehfalzdächern montiert mit den S‑5!-Klemmen.

Geländersysteme auf Rundfalz mit S‑5! Z‑Klemmen und auf Kupfer-Doppelstehfalz  mit S‑5! B‑Klemmen montiert.

Geländersysteme stabil montiert mit S‑5!-Klemmen auf  unterschiedlichen Stehfalzdächer.

Kettensicherung montiert mit S‑5! H‑Klemmen und Treppenaufstieg montiert mit S‑5! Z‑Klemmen.

Trittstufen und Laufwege stabil und flexibel auf  Stehfalzdächern montiert — ohne Durchdringungen mit den S‑5!-Klemmen.

Bitte beachten:

S‑5!® Klemmen eig­nen sich nicht als Fall­schutz bzw. Absturz­si­che­rung und dür­fen für die­sen Ver­wen­dungs-zweck nur in einem zer­ti­fi­zier­ten und zuge­las­se­nen Absturz­si­che­rungs­sys­tem ein­ge­setzt wer­den. Dafür ist der jewei­li­ge Sys­tem­an­bie­ter für Absturz­si­che­run­gen zustän­dig und muss den Nach­weis dafür erbrin­gen.

Mit ganz wenigen Ausnahmen ist die Tragfähigkeit jeder einzelnen Klemme von S‑5!® stärker als die Tragfähigkeit der Dachscharen bzw. der Profilbahnen und deren Befestigung an der Tragkonstruktion. Dies gilt neben den normalen Klemmen auch für die Mini-Klemmen von S‑5!®. Daher sind i.d.R. die Schwachpunkte nicht die Klemmen, sondern die Eindeckung und deren Befestigung.
Je nach Verwendung der jeweiligen S‑5!® Klemme muss sichergestellt sein, dass die Kräfte, die von der Klemme auf den Falz übertragen werden, von ihm bzw. von der Tragkonstruktion aufgenommen werden können. Dabei sind insbesondere die Schnee- und Windlasten, die zusätzlichen Lasten aus den auf den Klemmen befestigten Installationen, sowie die erhöhten Beanspruchungen im Rand- und Eckbereich der Dachkonstruktion zu berücksichtigen. Eine ausreichende Anzahl an Klemmen ist dabei vorzusehen. Bei statisch relevanten Klemmen ist mindestens ein Abstand von 500 mm vom Stehfalzprofilende einzuhalten.
Verantwortlich für die Standsicherheit einer baulichen Anlage ist der Bauherr bzw. der Besitzer oder Betreiber. Der ausführende Monteur der Anlage trägt die Verantwortung nicht nur für die Anlage, sondern auch für das Dach, auf dem er die Anlage installiert. Wer eine Anlage auf einem bestehenden Dach installiert, ohne die Standsicherheit vorher überprüft zu haben, verstößt gegen existierendes Recht! Die ausreichende Haltekraft der Eindeckung an der Trag- bzw. Unterkonstruktion muss immer sichergestellt sein. Die Nachweise müssen bauseits erbracht werden. In Zweifelsfällen ist dazu vorab ein Statiker zur Bestimmung der Last und deren Abtrag hinzu zu ziehen.
Bitte zusätzlich die Montagehinweise der jeweiligen S‑5!® Klemmen und der anderen eingesetzten Produkte beachten! Die jeweiligen Montagehinweise entbinden die ausführende Firma nicht, die Einsatzmöglichkeiten und Anwendung unserer Produkte, auch in Verbindung mit den anderen eingesetzten Materialien, am einzelnen Objekt vorab zu klären. Eine Verantwortung für Eignung, Verarbeitung und richtigem Einsatz wird von RoofTech, S‑5!® und den anderen Produzenten grundsätzlich nicht übernommen. Bei Nichtbeachtung unserer Montagehinweise und bei Verwendung von weiteren Bauteilen, die nicht über uns bezogen wurden, übernehmen wir für daraus resultierende Mängel und Schäden keine Haftung. Die Gewährleistung ist insoweit ausgeschlossen.
Die in unseren Unterlagen und auf unserer und der S‑5! Homepage gezeigten Zeichnungen und Fotos dienen der Verdeutlichung einzelner Detailausführungen und stellen lediglich empfehlende Hinweise dar. RoofTech und S‑5! übernimmt keine weitergehende Haftung.
Die Verantwortung für die Montage und die Anwendungen wird von RoofTech GmbH, S‑5!® – Metal Roof Innvovations Ltd. und den anderen Produzenten grundsätzlich nicht übernommen.

Unsere Unterlagen und die einzelnen Montagehinweise unserer Produkte finden Sie zum Downloaden auf der jeweiligen Seite und oben unter Informationen. Gerne senden wir Ihnen die gewünschten Informationen auch zu. Wir freuen uns über Ihre Nachricht oder Anruf.

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S‑5!®-Produkte sind durch internationale Patente von Metal Roof Innovations Ltd. geschützt. Für die Verwendung aller Daten und Unterlagen von S‑5! Metal Roof Innovations Ltd. bitte dazu die S‑5!-Nutzungsbedingungen beachten (=> direkter Link to S‑5! Terms of Use). Bitte beachten sie auch die Schutzrechte und Copyright-Vermerke unserer anderen Produzenten und Lieferanten.

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